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Arbeitsmedizinaus Wikipedia, der freien Enzyklopädie |
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Die Arbeitsmedizin ist das Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen
FachgebietDazu gehören einerseits die Prävention und Diagnostik arbeits- oder umweltbedingter Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten. Andererseits ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen eine wesentliche Aufgabe, ferner die Integration von chronisch Kranken (wie Patienten mit Rheuma, Epilepsie, Diabetes etc.) und behinderten Personen in den Arbeitsprozess (oft in Zusammenarbeit mit Arbeitsassistenzen). Arbeits- und Organisationspsychologie, Sozialmedizin, Unfallverhütung und versicherungsrechtliche Themen gehören ebenfalls zu den speziellen Besonderheiten dieser medizinischen Fachrichtung. Damit leistet die Arbeitsmedizin wesentliche Beiträge zu einer integrierten medizinischen Versorgung. Arbeitsmedizin ist das klassische ärztliche Fachgebiet der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Rehabilitation. Die Arbeitsmedizin ist somit vor allem auch eine beratende Medizin und hat keine kurativen Aufgaben zu erfüllen. Sie ist sprechende Medizin, das heißt auf den Dialog mit der Zielgruppe ausgerichtet. Diese ist in der Mehrzahl nicht krank. Um präventiv wirken zu können, dürfen Arbeitsmediziner jedoch nicht abwarten, bis Erkrankte zu ihnen kommen, sondern müssen aktiv auf die Menschen zugehen. MethodenZu den für das Fach typischen Untersuchungsmethoden gehören
Neben der für die arbeitsmedizinische Diagnostik besonders wichtigen Anamnese und der internistisch orientierten Untersuchung kommen je nach Fragestellung Methoden aus den unterschiedlichsten Fachgebieten hinzu: Ergometrie, Messung der Sehschärfe und anderer Augen-Parameter, Audiometrie, Spirometrie, Röntgendiagnostik, dermatologische, allergologische, neurologische Untersuchungsmethoden und andere mehr. Ärztliche Aus- und WeiterbildungDeutschland Vom Facharzt für Arbeitsmedizin werden insbesondere folgende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gefordert:
Die Weiterbildungszeit beträgt 60 Monate. Weiterbilder und Weiterbildungsstätte müssen von der Ärztekammer zugelassen sein. Von den 60 Monaten sind 24 Monate in der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin, 36 Monate in der Arbeitsmedizin zu leisten. Davon können bis zu 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden. Als Besonderheit muss während der arbeitsmedizinischen Fach-Weiterbildung ein 360 Stunden umfassender Kurs über Spezialthemen wie zum Beispiel Psychologie, Ergonomie, Recht, Wirtschaft, Technik, Sozialversicherungswesen absolviert werden. Veranstalter sind die Akademien für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin in Bad Nauheim, Berlin, Bochum, Dresden, Düsseldorf, München und Ulm/Stuttgart. Neben der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin gibt es auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Sie wurde eingeführt und bis heute vom Deutschen Ärztetag beibehalten, weil ein überaus großer Bedarf an betriebsmedizinisch tätigen Ärzten, insbesondere zur Betreuung unzähliger Kleinbetriebe bestehe und dieser Bedarf zum jetzigen Zeitpunkt durch Fachärzte für Arbeitsmedizin allein nicht zu decken sei. Die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin setzt eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus. Zum Beispiel können also Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Internisten diese Zusatzbezeichnung erwerben. Dafür müssen sie 36 Monate Weiterbildung nachweisen, davon 12 Monate Innere Medizin und Allgemeinmedizin und 24 Monate Betriebsmedizin/Arbeitsmedizin, jeweils bei einem Weiterbildungsbefugten an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte. Wie bei der Facharzt-Weiterbildung ist die Teilnahme am 360-Stunden Kurs (s. o.) nachzuweisen.
Einheitliche fachärztliche Befähigungsnachweise gibt es in Europa für folgende Länder: Dänemark: samfundsmedicin/arbejdsmedicin, Deutschland: Arbeitsmedizin, Belgien: médicine du travail/arbeidsgeneeskunde, Finnland: työterveyshuolto/ företagshälsovård, Frankreich: médecine du travail, Griechenland, Großbritannien (Vereinigtes Königreich): occupational medicine, Irland: occupational medicine, Italien: medicine del lavoro, Luxemburg: médicine du travail, Niederlande: Arbeid en gezondheid: bedrijfs - en verzekeringsgeneeskunde, Österreich: Arbeits- und Betriebsmedizin, Polen: medycyna pracy, Portugal: medicina do trabalho, Schweden: yrkes- och miljömedicin, Island: atvinnulækningar, Norwegen: arbeidsmedisin. Für die gegenseitige Anerkennung wird eine vergleichbare Facharztausbildung verlangt. Im Einzelfall prüft dies die zuständige Ärztekammer. In den USA werden Qualifikation und Qualitätssicherung in der Arbeits- und Umweltmedizin von der ärztlichen Fachgesellschaft American College of Occupational and Environmental Medicine (ACOEM) wahrgenommen, wie dort für die ärztliche Tätigkeit allgemein üblich. Eine ausführliches Curriculum ist Pflicht für die Anerkennung durch das ACOEM. Rechtliche BedeutungDas Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, für eine angemessene arbeitsmedizinische Betreuung seiner Mitarbeiter zu sorgen. Sie umfasst alle zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren erforderlichen arbeitsmedizinischen Maßnahmen. Die Gefahrstoffverordnung definiert den Begriff arbeitsmedizinische Vorsorge genauer. Zu ihr gehören insbesondere
Näheres regelt auch das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG). Es bestimmt unter anderem, dass nur fachlich qualifizierte Ärzte vom Arbeitgeber mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden dürfen. Spezielle Vorsorgeuntersuchungen sind bei bestimmten Belastungen, zum Beispiel durch Gefahrstoffe oder Lärm, verbindlich vorgeschrieben. Die Berufsgenossenschaften und andere gesetzliche Unfallversicherungen haben eine Reihe sogenannter Untersuchungs-Grundsätze herausgegeben. Diese haben Empfehlungscharakter und sollen dem Stand der Wissenschaft entsprechend Anhaltspunkte für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen geben. Definitionen und Regelungen der Gefahrstoffverordnung gelten häufig als Orientierung bei der derzeitigen Neuordnung auch anderer Bereiche des Arbeitsschutzrechts. GeschichteBereits in alten ägyptischen Quellen wird über Staublungenerkrankungen berichtet. Arbeitsbedingte Erkrankungen sind seit jeher vom Arzt differentialdiagnostisch in Betracht zu ziehen. Hippokrates (460 - 377 v. Chr.) betont, dass bei der Erhebung der Krankengeschichte sehr genau auf berufliche Einflussfaktoren zu achten sei. Im Europa der Renaissance interessiert man sich mit dem Wiederaufleben der naturwissenschaftlichen Beobachtung vermehrt für den Zusammenhang von Arbeit und Gesundheit. Die Ärzte Paracelsus (1493 - 1451) und Agricola (1494 - 1555) untersuchen die Erkrankungen der Bergarbeiter. Bernardino Ramazzini (1633 - 1714) veröffentlicht im Jahr 1700 mit seiner Schrift De morbis artificum diatriba die erste geschlossene Darstellung wichtiger Krankheiten von 40 Berufsgruppen. Die Industrialisierung bringt auch arbeitsbedingte Krankheiten mit sich, deren Erforschung, Behandlung und Verhütung sich die Ärzte widmen müssen. 1839 wird das erste "Arbeitsschutzgesetz" in Preußen erlassen. Der Begriff Arbeitsmedizin wird 1929 von der "ständigen Kommission für Berufskrankheiten und Arbeitshygiene" der Weltgesundheitsorganisation in den offiziellen Sprachgebrauch eingeführt. Bismarck setzt 1884 das erste Unfallversicherungsgesetz im neuen Deutschen Reich durch, mit dem die Berufsgenossenschaften geschaffen werden. 1914 wird in Berlin das Kaiser-Wilhelm-Institut für Arbeitsphysiologie gegründet. Nach der Schließung während des zweiten Weltkriegs wird es als Max-Planck-Institut in Dortmund wieder aufgebaut. Unter der Leitung von E.W.Baader wird 1924 die Klinik für Berufskrankheiten in Berlin eingerichtet. Sie wird 1933 zum Universitätsinstitut ausgebaut. Nach weiteren gesetzlichen Regelungen tritt schließlich 1974 das Arbeitssicherheitsgesetz in Kraft, 1996 das Arbeitsschutzgesetz als nationale Umsetzung der entsprechenden EU-Vorgaben. Wie die gesamte heutige Arbeitswelt ist auch die Arbeitsmedizin einem ständigen Wandel unterworfen. Körperliche Belastungen am Arbeitsplatz treten zurück, psychomentale nehmen zu. Umweltmedizinische Fragestellungen haben an Bedeutung gewonnen. An die Stelle von Routine-Untersuchungen wegen Grenzwertüberschreitungen treten Beratungs-, Aufklärungs- und Schulungsaufgaben, die zum Teil völlig neue Anforderungen an Qualifikation und Rollenverständnis des Betriebsarztes stellen. Literatur
Siehe auch
Weblinks
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmedizin“
Arbeitssicherheitaus Wikipedia, der freien EnzyklopädieDie Arbeitssicherheit ist eine notwendige Voraussetzung des Ausführens von jeglicher Arbeit. Es werden die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen (T.O.P. / Maßnahmenhierarchie) der Arbeit berücksichtigt um sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Kann eine Arbeit nicht sicher ausgeführt werden, bestehen gesundheitliche Risiken bei der Arbeitsausführung, so ist in aller Regel von nicht fachmännischer Arbeit zu sprechen, d.h. das Arbeitsergebnis kann nicht gewährleistet werden und es muss darüberhinaus mit weiteren Schäden gerechnet werden. Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter (betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, bis herauf zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat) Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, muss damit rechnen, persönlich straf- und zivilrechtlich belangt zu werden.
DeutschlandDie Rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung". Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte (Arbeitsmedizin) geregelt. In Deutschland wird Arbeitssicherheit von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Ämtern für Arbeitschutz und von den Berufsgenossenschaften überwacht. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (BGV, früher UVV) heraus, die verbindlich geltendes Recht darstellen. Trotzdem ist nicht nur in einem betrieblichen, sondern in jedem wirtschaftlichen Zusammenhang unbedingt anzustreben, die Erfordernisse der Arbeitssicherheit zu achten: auch ein Hobbyist kann verantwortlich gemacht werden, wenn er eine Arbeit ohne Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen durchführt, und sei es nur, dass seine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wegen Verstoßes gegen Sicherheitsregeln ausgesetzt wird mit der Einrede "Grob fahrlässig gehandelt". In den letzten Jahren entwickelt sich die Arbeitssicherheit weg von der reinen technischen Verhinderung von Unfällen hin zu einer umfassenden Prävention. Dies bedeute auch, das die psychologischen Faktoren der Arbeit immer mehr an Bedeutung gewinnen. Arbeitssicherheit verbindet sich mit den Erfordernissen der Ergonomie, der Qualitätssicherung und des Umweltschutzes. Dies wird deutlich durch die bereits in den Normen vorgesehene Verknüpfung der Qualitäts-, Umweltschutz- und Arbeitsschutzmanagementsysteme (Integriertes Managementsystem). All dies ist hingegen Sichtweise westlicher, entwickelter Industriegesellschaften. Nicht zu verkennen ist jedoch, dass in Ländern der Zweiten und Dritten Welt oftmals weder die Erfordernisse der Arbeitssicherheit noch andere Normen westlichen wirtschaftlichen Handelns, wie Einhaltung der Umweltschutz-Standards oder das Verbot der Kinderarbeit geachtet wird. Da in diesen Gegenden das Recht auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit keinen hohen Stellenwert einnimmt, bzw. das Grenzrisiko, also die unvermeidlich mit einer Tätigkeit verbundenen Gefahren in diesen Ländern anders eingeschätzt werden. SchweizIn der Schweiz wird die Regelung der Arbeitssicherheit nach dem Unfallversicherungsgesetzes (UVG) von der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) und der Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) übernommen Die EKAS bildet auch Fachfrauen bzw. männer für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingeieurinnen und -ingenieure aus. Seit dem 1. Januar 2000 müssen sich UVG versicherte Betriebe an die EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) halten. Sie wurde nach dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) erstellt. ÖsterreichIn Österreich ist der Arbeitsschutz im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt. Hier gibt es Sicherheitsvertrauenspersonen (siehe SVP-VO) und Sicherheitsfachkräfte (siehe SFK-VO)
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