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Eine verantwortungsvoll ausgerichtete Arbeitshygiene bietet den Mitarbeitern ein hohes Maß an Sicherheit und reduziert das Risiko des Unternehmens und deren Verantwortungsträgern.
Die gesetzlichen Grundlagen verpflichten heute Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Ziel z.B. des Arbeitssicherheitsgesetzes ist es den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zu unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß
- die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
- gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können,
- die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.
In Beverungen hat sich das Team um Guido Borrmann in enger Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften darauf spezialisiert als Institut für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit bei der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen zu helfen und zu beraten, um insbesondere die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes zu erfüllen. |
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